Warum ist eine Mitarbeiterunterweisung notwendig?

Unternehmen sind gemäß DGUV-Vorschrift 1 § 4 und ArbSchG § 12 gesetzlich verpflichtet, alle Beschäftigten mindestens einmal im Arbeitsschutz zu unterweisen. Für die Verantwortlichen heißt das, dass nicht unterwiesene Mitarbeiter ein gesetzliches Risiko darstellen.

Mit Mitarbeiterunterweisungen verhindern Sie verschiedene Szenarien:

Verunglückt ein nicht unterwiesener Mitarbeiter, drohen Ihrem Unternehmen zivilrechtliche Konsequenzen. Bei Erfüllung der Tatbestände „fahrlässige Körperverletzung“ oder „Tötung“ drohen strafrechtliche Folgen.

Bei Verstößen im Bereich Datenschutz drohen Unternehmen Bußgelder in Höhe von 20 Mio. € oder von bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes.

Mit Schulungstool unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter effizient, effektiv und sicher online.