Während der Corona-Pandemie mussten Arbeitsschutzunterweisungen weiterhin durchgeführt werden – möglichst ohne das Ansteckungsrisiko von Präsenzterminen. Die Online-Unterweisung hat sich in dieser Zeit bewährt und ist seitdem etabliert. Dieser Beitrag blickt zurück, welche Anforderungen damals galten – und was davon bis heute gilt.
Anforderungen an die Online-Unterweisung in der Coronazeit
Die Anforderungen an die Online-Unterweisung in der Coronazeit wurden von den beratenden Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel festgelegt. Diese Regel ist inzwischen außer Kraft getreten. Was bleibt: Online-Unterweisungen mit Verständnisprüfung und Rückfrage-Möglichkeit sind etabliert – unabhängig von der Pandemie.
Elektronische Online-Unterweisung in der Coronazeit
Eine Unterweisung der Mitarbeiter musste auch während der Pandemie sichergestellt sein – ausdrücklich zulässig war der elektronische Weg. Das war insbesondere sinnvoll, wenn im Betrieb Kollegen aus der Risikogruppe arbeiteten, und erleichterte die Arbeit im Homeoffice, da niemand dafür den Homeoffice-Arbeitsplatz verlassen musste. So ließen sich unnötige Kontakte vermeiden und das Infektionsrisiko auf ein Minimum senken.
Dokumentation der Online-Unterweisung
Ein wichtiger Teil der Unterweisung ist die lückenlose Dokumentation der Unterweisung. Dies wird benötigt, um die Unterweisung später oder möglicherweise auch in einem Ernstfall nachprüfen zu können, und somit Ihre Pflicht nachweisen können. Hierbei hilft Ihnen Schulungstool, ohne Mehraufwand zu dokumentieren, da bei Erledigung einer Unterweisung automatisch die Dokumentation erfolgt. Diese kann beispielsweise per E-Mail weitergeleitet, ausgedruckt oder elektronisch gespeichert werden und an Ihre Bedürfnisse angepasst.
Verständnisprüfung
Ein wichtiger Teil der Online-Unterweisung – in der Coronazeit wie darüber hinaus – ist die Verständnisprüfung. Es muss sichergestellt werden, dass die Unterwiesenen den Inhalt der Unterweisung nicht nur gelesen oder angesehen, sondern auch verstanden haben. Hierbei helfen Verständnisprüfungen beispielsweise in Form von Quizfragen.
Möglichkeit für Rückfragen
Um jederzeit Fragen zu klären, muss eine Möglichkeit zur Beantwortung von Rückfragen geschaffen werden. Dies können Sie bequem in Schulungstool unternehmen. Stellen Sie in Ihrem Kurs (Ihrer Unterweisung) einen Kursleiter ein, welcher eine E-Mail-Adresse hinterlegt hat. Dann erhalten alle Mitarbeiter, die diese Unterweisung erledigen, ein kleines E-Mail-Symbol in Form eines Umschlages innerhalb der Unterweisung. Wenn die Benutzer innerhalb einer Unterweisung auf das Symbol klicken, können diese innerhalb von Schulungstool eine Nachricht an den Kursleiter schreiben. Der Kursleiter kann entweder per E-Mail antworten oder anders mit ihnen in Kontakt treten, sofern dieser Benutzer keine E-Mail-Adresse hinterlegt hat. Eine andere oder auch zusätzliche Möglichkeit: Sie können eine Telefonnummer oder andere Kontaktmöglichkeit zum Kursleiter ermöglichen und diese in Ihre Unterweisungsfolien als Text integrieren. Sind Rückfragen zum Thema vorhanden, können diese so effektiv geklärt werden.
Welche zusätzlichen Themen kamen in der Pandemie hinzu?
Welche Themen änderten sich während der Pandemie und welche neuen Unterweisungsthemen kamen hinzu?
Psychische Belastung
Eine wichtige Ergänzung war die erhöhte psychische Belastung durch verschiedene neue Anforderungen – etwa dort, wo eine Maskenpflicht oder erhöhte Ansteckungsgefahr bestand. Auch die Isolation im Homeoffice kann eine psychische Belastung darstellen, zu der unterwiesen werden muss. Das gilt bis heute.
Homeoffice
Auch im Homeoffice gilt es, eine ergonomische Sitzplatzgestaltung einzuhalten. Hierzu muss, genauso wie im Büro im Betrieb, eine Unterweisung erfolgen, die beispielsweise die korrekte Bildschirmposition, Bewegungspausen und die richtige und wechselnde Sitzhaltung enthält.
Allgemeine Verhaltensregeln
Die allgemeinen Verhaltensregeln, die während der Pandemie strikter auszuführen waren, sollten Teil einer Unterweisung sein. Sie deckten sich grundsätzlich mit jenen, die auch die Allgemeinheit einzuhalten hatte: Hust- und Niesetikette (in die Armbeuge oder ein Taschentuch), zu Hause bleiben bei Krankheit sowie die damalige Abstandsregelung mit einem Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern.
Übertragungsrisiken und -maßnahmen
Während der Pandemie musste konsequent über Übertragungsrisiken und -maßnahmen unterwiesen werden. Mitarbeiter sollten an der Umsetzung der Maßnahmen mitwirken. Diese Maßnahmen ergaben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und konnten beispielsweise das Verwenden einer Mund-Nasen-Bedeckung und das Einhalten des Mindestabstandes sein.
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