Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Abrechnung Ihres Abonnements bei Schulungstool.de – von der Zahlweise bis zur Anpassung Ihres Plans.

Welche Zahlweisen werden angeboten?

Sie wählen beim Abschluss zwischen drei Zahlweisen:

  • Jährliche Zahlung (12 Monate Vertragslaufzeit): Sie erhalten eine Rechnung für das gesamte Vertragsjahr. Das ist die günstigste Zahlweise und hält den Verwaltungsaufwand für Ihre Buchhaltung minimal.
  • Monatliche Zahlung (12 Monate Vertragslaufzeit): Sie erhalten jeden Monat eine Rechnung über den Monatsbetrag.
  • Monatsvertrag (Monatlich kündbar): Nach einer Mindestlaufzeit von drei Monaten kündbar zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats, ohne Kündigungsfrist. Der Monatsvertrag steht für Pläne bis 3.000 Benutzer zur Verfügung und wird per Kredit- oder Debitkarte bezahlt.

Die aktuellen Konditionen aller Zahlweisen finden Sie auf unserer Preisseite. Für Enterprise- und Rahmenverträge vereinbaren wir auf Wunsch individuelle Zahlungsmodalitäten – sprechen Sie uns gerne an.

Welche Zahlungsarten Ihnen zur Verfügung stehen, lesen Sie im Artikel Zahlungsarten für Ihr Abonnement.

Kann die Zahlweise verändert werden?

Verträge und Rechnungen werden für einen verbindlichen Leistungszeitraum ausgestellt – so bleiben Preis und Leistung garantiert: bei 12 Monaten Laufzeit für das gesamte Vertragsjahr, im Monatsvertrag für den laufenden Vertragsmonat. Von der monatlichen zur jährlichen Zahlung und aus dem Monatsvertrag in die jährliche Zahlung wechseln Sie jederzeit, von der jährlichen zur monatlichen Zahlung zur nächsten Verlängerung. Ein Upgrade auf einen größeren Plan ist sogar jederzeit möglich.

Wie werden Upgrades abgerechnet?

Die Upgrade-Rechnung weist alle Beträge als Einzelpositionen aus: den neuen Plan und eine anteilige Gutschrift für die Restlaufzeit Ihres bisherigen Plans. So kann Ihre Buchhaltung jeden Betrag nachvollziehen, ohne nachzurechnen.

Muss eine bereits gestellte Rechnung einmal geändert werden, erhalten Sie eine Rechnungskorrektur – dieser Beleg hieß früher „Korrekturrechnung“.