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Betriebsarzt – Aufgaben und Pflichten im Unternehmen

Betriebsärzte sind Personen mit arbeitsmedizinischem Fachwissen, welche vom Arbeitgeber Aufgaben zur Arbeitssicherheit im Betrieb übertragen bekommen. Sie unterstützen den Arbeitgeber sowie andere für Arbeitsschutz und Sicherheit zuständige im Unternehmen. Welche Aufgaben und Pflichten der Betriebsarzt genau übernimmt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Zunächst einmal unterliegen Betriebsärzte, wie alle anderen praktizierenden Ärzte, der Schweigepflicht. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung ist ein Betriebsarzt nicht für die Überprüfung oder Feststellung der Arbeitsunfähigkeit zuständig. Dafür ist der Hausarzt eines Mitarbeiters zuständig. Ausschließlich bei Notfällen oder bei der Leistung von Erster Hilfe greifen Betriebsärzte in die Behandlung des Mitarbeiters ein.

Stattdessen ähneln die Aufgaben des Betriebsarztes stark derer der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa). Betriebsärzte nehmen für gewöhnlich jedoch eine stärker medizinisch-soziale Sicht auf die Arbeitssicherheit ein. Eine weitere Komponente, die sich stark von den Aufgaben des Sifa unterscheidet, ist die arbeitsmedizinische Beurteilung und Untersuchung der Mitarbeiter, oftmals vor Antritt einer Stelle um sicherzustellen, dass der Mitarbeiter die jeweiligen Tätigkeiten auch ausüben darf und kann.

Anforderungen an einen Betriebsarzt

Ein Betriebsarzt wird von Seiten des Arbeitgebers bestellt. Hierfür ist nur berechtigt, wer den Arztberuf ausführen darf und eine arbeitsmedizinische Fachkunde vorweisen kann, die entweder durch eine fünfjährige Fachausbildung im Bereich Arbeitsmedizin bewerkstelligt wird, oder durch eine andere Facharztausbildung mit Weiterbildung in der Betriebsmedizin.

Aufgaben des Betriebsarztes nach §3 ASiG

Der Betriebsarzt unterstützt den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit.

Beratungsaufgaben

  • Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und sozialen und sanitären Einrichtungen.
  • Auch berät ein Betriebsarzt bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen.
  • Des Weiteren beziehen sich die Beratungsaufgaben auf die Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln, auch Persönliche Schutzausrüstung (PSA).
  • Die Beratungstätigkeit umfasst auch die arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, inbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung, der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung.
  • Weiterhin berät ein Betriebsarzt zur Organisation der „Ersten Hilfe“ im Betrieb.
  • Dieser berät zu Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess.
  • Die abschließende Beratungsaufgabe ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen.

Untersuchungsaufgaben

  • Zu den Aufgaben des Betriebsarztes gehört die Untersuchung der Arbeitnehmer für die arbeitsmedizinische Beurteilung und Beratung.
  • Zudem gehört die Erfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse zu den Tätigkeiten.

Beobachtungsaufgaben

  • Zu den Beobachtungsaufgaben gehört die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung durch Begehung der Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen.
  • Zudem die Meldung festgestellter Mängel und das Vorschlagen von Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel bis hin zur Hinwirkung der Durchführung dieser Maßnahmen
  • Des Weiteren achtet der Betriebsarzt auf die Benutzung der Körperschutzmittel, auch Persönliche Schutzausrüstung (PSA).
  • Zuletzt gehört zu diesen Beobachtungsaufgaben die Untersuchung der Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen, die Erfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse und ein Vorschlagen von Maßnahmen zur Verhütung dieser arbeitsbedingten Erkrankungen.

Hinwirkung

  • Der Betriebsarzt belehrt Beschäftigte über Unfall und Gesundheitsgefahren, um auf entsprechend richtiges Verhalten für den Arbeitsschutz hinzuwirken.
  • Hierbei inbegriffen ist die Belehrung über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung der Gesundheitsgefahren.
  • Außerdem ist eine Mitwirkung bei der Einsatzplanung und Schulung der Helfer in „Erster Hilfe“ und des medizinischen Hilfspersonals gegeben.

Fazit

Betriebsärzte tragen einen sehr wichtigen Teil zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei. Ihre Aufgaben sind vielfältig und wertvoll im Unternehmen.

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