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Ersthelfer im Betrieb – Aufgaben und Pflichten

Ersthelfer sind jene Mitarbeiter, die in einem Ernstfall die Erste Hilfe im Betrieb sicherstellen. Sie sorgen bei einem Unfall, bei einer Vergiftung oder bei einer Erkrankung für die medizinische Erstversorgung, sodass der Betroffene gegebenenfalls weiterbehandelt werden kann.

Wer kann Ersthelfer sein?

Ersthelfer kann sein, wer in den zurückliegenden zwei Jahren einen Erste Hilfe Ausbildungs- oder Fortbildungskurs absolviert hat. Ist mit besonderen Unfallfgefahren wie solche durch Giftstoffe zu rechnen, so ist auch eine Zusatzausbildung oder umfassende im Betrieb stattfindende Mitarbeiterunterweisung über diese besonderen Unfallgefahren erforderlich. Diese Zusatzausbildung kann Aufgabe des Betriebsarztes sein. Generell gilt nach § 28 DGUV die Pflicht an versicherte Mitarbeiter, sich zum Ersthelfer ausbilden zu lassen. Diese Pflicht gilt nicht, wenn der Mitarbeiter einen persönlichen Grund hat, beispielsweise eine psychische Krankheit oder eine körperliche Behinderung.

Wie wird man Ersthelfer im Betrieb?

Die Aus- und Weiterbildung zum Ersthelfer im Betrieb dauert jeweils 9 Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten. Daher kann diese auch an einem Stück an einem Arbeitstag erfolgen. Im Regelfall muss spätestens nach zwei Jahren eine Fortbildung erfolgen oder eine anderweitig erhaltene Fortbildung nachgewiesen werden. Nach diesem Kurs muss das Unternehmen die jeweiligen Personen als Ersthelfer im Unternehmen bestellen. Dies wird in der Regel am Aushang bekanntgegeben und in vielen Fällen erhält man eine Benennungsurkunde.

Erste Hilfe Kurs Führerschein und Fahranfänger

Der Erste Hilfe Kurs für den Führerschein und die allgemeine Ersthelfer Ausbildung überschneiden sich vollumfassend in ihrem Inhalt. Daher kann in einem Unternehmen ohne besondere Unfallgefahren jeder Fahranfänger, der in den letzten zwei Jahren einen Erste Hilfe Kurs absolviert hat, als Ersthelfer eingesetzt werden. Liegt dieser Erste Hilfe Kurs länger als zwei Jahre zurück, müssen die Inhalte in einem weiteren Ersthelfer Training in neun Unterrichtseinheit aufgefrischt werden.

Wie viele Ersthelfer benötigt ein Betrieb?

Es gibt eine Mindestanzahl pro Betrieb. Hierbei wird bei 2 bis 20 anwesenden Mitarbeitern von mindestens einem Ersthelfer ausgegangen. Wenn in einem Betrieb mehr als 20 anwesende Mitarbeiter sind, muss die Anzahl der Ersthelfer bei 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und bei sonstigen Betrieben bei 10 % liegen. Bei Betrieben mit Beaufsichtigung von Kindern gibt es weitere Anforderungen zu erfüllen. Beachten Sie dabei, dass bei der Mindestanzahl die anwesenden Mitarbeiter gemeint sind. Somit ist beispielsweise bei Schichtbetrieb eine deutlich höhere Gesamtanzahl an Ersthelfern notwendig.

Was beinhaltet der Erste Hilfe Kurs für angehende Ersthelfer im Betrieb?

Die Erste Hilfe Ausbildung und Fortbildung beinhaltet mehrere praktische und theoretische Einheiten der Ersten Hilfe. Die angehenden Ersthelfer erlernen umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten, sodass sie mit einer Vielzahl verschiedenster Verletzungen und Erkrankungen umgehen können. Die praktische Anwendung des Gelernten steht dabei klar im Vordergrund.

Was, wenn mein Betrieb noch keine Ersthelfer hat?

Wenn Ihr Unternehmen Ersthelfer benötigt, diese aber nicht vorhanden sind, stellt dies bereits eine Ordnungswidrigkeit dar. Sollte ein Beschäftigter infolge der mangelnden Erste Hilfe Organisation im Betrieb einen vermeidbaren Gesundheitsschaden erleiden oder gar versterben, hätte dies auch strafrechtliche Folgen für Sie: Beispielsweise könnte hier eine Körperverletzung oder eine fahrlässige Tötung im Raum stehen. Daher ist es für die Gesundheit der Beschäftigten von übergeordneter Wichtigkeit, dass Ersthelfer ausgebildet und bestellt werden um solche Szenarien für alle Beteiligten zu vermeiden.

Erste Hilfe Unterweisung

Bei der Unterweisung Erste Hilfe ist ein wichtiger Part, dass alle Mitarbeiter über die Ersthelfer Bescheid wissen. Diese muss mindestens einmal jedes Jahr durchgeführt werden. Hier sollte beispielsweise darauf aufmerksam gemacht werden, wo sich der Aushang befindet, auf welchem man die Namen und den Einsatzbereich der Ersthelfer innerhalb des Unternehmens erfahren kann.

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