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Jugendarbeitsschutz im Betrieb – Was Unternehmen beachten müssen

Immer mehr Menschen starten über Praktika oder Ausbildung ins Berufsleben – doch wer Jugendliche beschäftigt, trägt eine besondere Verantwortung: den Jugendarbeitsschutz.

Der Jugendarbeitsschutz legt klare Regeln fest, wie und wie lange Jugendliche beschäftigt werden können. Diese Vorgaben sollen Gefahren vermeiden, die aus der Tätigkeit für die allgemeine Entwicklung der Jugendlichen und Kinder, insbesondere für ihre Arbeitskraft und Gesundheit, entstehen können.

Für Arbeitgeber bedeutet dies: Pflichten kennen, Regelungen einhalten und Unterweisungen dokumentieren.

Für was und für wen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz?

Das Gesetz gilt für Berufsausbildungs- oder ähnlich Ausbildungsverhältnisse (z.B. Praktika oder Volontariat), ein Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis oder sonstige Dienstleistungsverhältnisse.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für alle Personen unter 18 Jahren.

Dabei wird unterschieden zwischen Kindern und Jugendlichen:

  • Kinder: unter 15 Jahre
  • Jugendliche: 15 bis unter 18
  • Für Jugendliche, die vollschulpflichtig sind, gelten die Vorschriften für Kinder.

Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Kindern verboten, doch es gibt Ausnahmen:

  • Im Rahmen eines Betriebspraktikums
  • Über 13 Jahre sind mit Einwilligung der Eltern leichte und für sie geeignete Arbeiten bis zu 2 Stunden täglich erlaubt
  • für Jugendliche in den Ferien für höchstens vier Wochen
Jugendliche die Daumen hoch zeigt

Was ist bei der Beschäftigung von Jugendlichen zu beachten?

Für Jugendliche ab 15 Jahren gelten dagegen andere Vorgaben, die ihre Gesundheit schützen und Überlastung verhindern sollen. Die wichtigsten Punkte zur Arbeitszeit:

  • Jugendliche dürfen grundsätzlich maximal 8 Stunden täglich beschäftigt werden.
  • Die Wochenarbeitszeit darf 40 Stunden nicht überschreiten.
  • Ausnahme: Wird an einzelnen Tagen weniger gearbeitet, kann die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 8,5 Stunden erhöht werden, solange die Wochenarbeitszeit insgesamt 40 Stunden nicht überschreitet. (Beispiel: Montag bis Donnerstag 8,5 Stunden, dafür ist der Freitag entsprechend kürzer).

Wie müssen die Ruhepausen geregelt werden?

  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 bis zu 6 Stunden muss eine Pause von 30 Minuten eingelegt werden.
  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden beträgt die Pause mindestens 60 Minuten.
  • Die Pause darf frühestens eine Stunde nach Arbeitsbeginn und spätestens eine Stunde vor Arbeitsende erfolgen.
  • Jugendliche dürfen nicht länger als 4,5 Stunden ohne Pause beschäfigt werden.

Wie ist die Nachtruhe für Jugendliche geregelt?

Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr arbeiten. Diese Regelung stellt sicher, dass sie ausreichend Schlaf und Erholungszeit bekommen.

Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Branchen:

  • In Bäckereien dürfen Jugendliche ab 5:00 Uhr arbeiten.
  • In der Landwirtschaft gilt ebenfalls eine Arbeitserlaubnis ab 5:00 Uhr.
  • In Gaststätten ist die Arbeit bis 22:00 Uhr erlaubt.
  • In mehrschichtigen Betrieben kann die Arbeit bis 23:00 Uhr erfolgen.
Der Jugendarbeitsschutz gilt für alle unter 18 Jahren.

Was ist bezüglich Sonn- und Feiertagsruhe & Samstagsruhe zu beachten?

Nach den Paragrafen §16, §17 und §18 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) haben Jugendliche an Sonn- und Feiertagen sowie samstags grundsätzlich frei und dürfen nicht arbeiten.

Da dies jedoch in vielen Branchen nicht immer praktikabel ist, gibt es für gewisse Branchen Ausnahmen:


Jugendliche dürfen an Wochenenden arbeiten, wenn sie dafür mindestens zwei Samstage und zwei Sonntage im Monat beschäftigungsfrei bleiben.

Was ist bei Schichtzeit zu beachten ?

Die Schichtzeit umfasst die gesamte Arbeitszeit einschließlich der Pausen. Sie darf generell 10 Stunden nicht überschreiten.

Für bestimmte Branchen gelten Sonderregelungen:

  • im Bergbau maximal 8 Stunden
  • In Gastronomie, Landwirtschaft, Tierhaltung sowie auf Bau- und Montagestellen maximal 11 Stunden

Welche Urlaubsregelungen müssen eingehalten werden?

Jugendliche haben einen besonderen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub, der sich nach ihrem Alter zu Beginn des Kalenderjahres richtet.

  • 30 Werktage bei Jugendlichen, die zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt sind
  • 27 Werktage bei Jugendlichen unter 17 Jahren
  • 25 Werktage bei Jugendlichen unter 18 Jahren

Welche Tätigkeiten dürfen Jugendliche nicht ausüben?

Jugendliche dürfen zwar in vielen Bereichen eingesetzt werden, doch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) legt klar fest, dass bestimmte Tätigkeiten verboten oder nur eingeschränkt zulässig sind.

Sie dürfen nicht beschäftigt werden mit Arbeiten, die…

  • die Leistungsfähigkeit übersteigen.
  • mit sittlichen Gefahren verbunden sind.
  • besondere Sicherheitsrisiken bergen.
  • gesundheitsgefährdende Einwirkungen wie Hitze, Kälte, Nässe ausgesetzt sind.
  • schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterung, Strahlung oder Gefahrstoffen ausgesetzt sind.
  • Akkordarbeit sind, weil Akkordarbeit physisch und psychisch stark belastend sein kann.

Ausnahmen sind erlaubt, wenn…

  • die Tätigkeit zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist.
  • ein Fachkundiger Ausbilder die Arbeit beaufsichtigt.
  • die Arbeit Sicherheitsgerecht organisiert ist.

Gibt es Tarifvertragliche Abweichungen?

In einem Tarifvertrag können im bestimmten Umfang die in §21a JArbSchG aufgeführten Ausnahmen zugelassen werden, z.B Arbeitszeit, Ruhepausen, Schichtzeit.

Muss eine Ärztliche Untersuchung erfolgen?

Vor Aufnahme der Beschäftigung muss eine Ärztliche Voruntersuchung erfolgen. Diese darf nicht länger als 14 Monate zurückliegen. Dem Arbeitgeber muss eine Bescheinigung dieser vorliegen. Nach einem Jahr muss eine Nachuntersuchung erfolgen. (§32, 33 JArbSchG)

Welche speziellen Themen müssen bei Unterweisungen für Jugendliche behandelt werden?

Bevor Jugendliche ihre Tätigkeit aufnehmen, müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass sie über mögliche Unfall- und Gesundheitsrisiken sowie über die bestehenden Schutzmaßnahmen umfassend informiert werden. Dies ist mindestens halbjährlich zu wiederholen und muss lückenlos dokumentiert werden.

Besonders wichtig ist die Unterweisung, wenn Jugendliche…

  • erstmals an Maschinen arbeiten.
  • an gefährlichen Arbeitsstellen eingesetzt werden.
  • Tätigkeiten ausüben, bei denen sie mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in Berührung kommen.

In diesen Fällen reicht eine einfache Information nicht aus: Arbeitgeber müssen die Jugendlichen gezielt schulen, damit sie die Gefahren kennen und wissen, wie sie sich sicher verhalten.

In der Praxis scheitert das oft an der Organisation oder an fehlenden Nachweisen. Ihr digitales Schulungstool dokumentiert für Sie lückenlos, welcher Jugendliche wann worüber unterwiesen wurde.

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung des Gesetzes?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist rechtlich verbindlich.
Wer dagegen verstößt, riskiert erhebliche Konsequenzen – sowohl finanziell als auch strafrechtlich. 
Arbeitgeber tragen die Verantwortung dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Zuwiderhandlungen werden nach § 58 JArbSchG als Ordnungswidrigkeiten oder bei besonders schwerwiegenden Verstößen als Straftat geahndet. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 € belegt werden.

Wer vorsätzlich gegen § Abs. 1 bis 3 JArbSchG verstößt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafen bestraft.

Dieses hohe Risiko entsteht oft schon durch Formfehler. Die Nutzung eines zentralen Tools wie Schulungstool, um alle Unterweisungen lückenlos nachzuweisen, minimiert dieses Risiko signifikant.

Fazit

Der Jugendarbeitsschutz ist ein zentrales Element, um die Sicherheit und Gesundheit junger Menschen zu gewährleisten.

Von der Einhaltung der Arbeitszeiten und Ruhepausen über die Beachtung von Beschäftigungsverboten und die Pflicht zur ärztlichen Untersuchung bis hin zur umfassenden Unterweisung über Gefahren – Arbeitgeber tragen eine große Verantwortung.

Durch sorgfältige Planung, klare Regelungen und vor allem regelmäßige Schulungen schaffen Sie eine sichere Arbeitsumgebung, in der Jugendliche geschützt und optimal gefördert werden können.

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