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SiGeKo: Alles Wichtige zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Die Bedeutung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) in der Bauindustrie kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Als Bindeglied zwischen den verschiedenen Gewerken, dem Bauherrn und den gesetzlichen Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz ist der SiGeKo entscheidend für die Vermeidung von Unfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf der Baustelle.

Die Aufgaben des SiGeKo gehen weit über die reine Kontrolle von Vorschriften hinaus.

Der SiGeKo gestaltet aktiv ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld, indem er Gefährdungsanalysen durchführt, Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne erstellt und Schulungen sowie Unterweisungen für alle Beschäftigten auf der Baustelle organisiert.

Was ist ein SiGeKo und warum ist er so wichtig?

Der SiGeKo ist verantwortlich für die Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf Baustellen. Seine Rolle wurde 1998 mit der Einführung der Baustellenverordnung (BaustellV) gesetzlich verankert.

Gemäß § 3 BaustellV ist der Bauherr verpflichtet, einen oder mehrere Koordinatoren zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden.

Die Funktion der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination kann entweder vom Bauherrn selbst oder von einem beauftragten Dritten übernommen werden, vorausgesetzt, die erforderliche Eignung ist gegeben. Andernfalls muss ein qualifizierter Koordinator, wie z.B. ein externer Dienstleister, bestellt werden.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Pflichten

Die Baustellenverordnung fordert neben der SiGeKo-Bestellung eine Vorankündigung für größere Baustellen und die Erstellung eines SiGe-Plans zur Darstellung von Arbeiten, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen.

Neben der Bestellung des SiGeKo macht die Baustellenverordnung weitere Vorgaben, die bereits in der Planungsphase des Bauvorhabens zu erfüllen sind.

Eine Vorankündigung ist erforderlich für Baustellen, die länger als 30 Arbeitstage dauern und auf denen mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind oder deren Umfang voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.

Sie muss spätestens zwei Wochen vor Errichtung der Baustelle an die zuständige Behörde übermittelt und auf der Baustelle gut sichtbar ausgehängt werden.

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) muss erstellt werden, wenn eine Vorankündigung erforderlich ist oder besonders gefährliche Arbeiten anstehen.

Der SiGe-Plan bietet einen klaren Überblick über die geplanten Tätigkeiten, die damit verbundenen Gefährdungen und die vorgesehenen Schutzmaßnahmen.

Wer beauftragt den SiGeKo?

Für die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators ist der Bauherr verantwortlich.

Der Bauherr kann die Aufgabe selbst übernehmen, wenn er über die nötigen Qualifikationen verfügt, oder sie an einen externen Dienstleister übertragen.

Wichtig ist in jedem Fall, dass die beauftragte Person nicht nur umfassendes Fachwissen in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mitbringt, sondern auch die Abläufe und potentielle Gefährdungen im Bauwesen genau kennt.

Wann ist ein SiGeKo Pflicht?

Laut § 3 der Baustellenverordnung ist die Bestellung eines SiGeKo erforderlich, wenn mehrere Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig sind.

Ein SiGeKo ist immer dann erforderlich, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig sind.

Diese Anforderung ergibt sich direkt aus § 3 der Baustellenverordnung, die den Bauherrn verpflichtet, einen solchen Koordinator zu bestellen.

Idealerweise findet die Bestellung eines SiGe-Koordinators bereits zu Beginn der Planungsphase statt, um sicherzustellen, dass alle Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen von Anfang an integriert werden.

Die Konsequenzen des Verzichts auf einen SiGeKo

Wer keinen SiGeKo bestellt, verstößt nicht nur gegen gesetzliche Vorgaben und riskiert Bußgelder oder andere rechtliche Konsequenzen.

Noch schwerer wiegt, dass dadurch die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten auf der Baustelle gefährdet werden.

Fehlender Sicherheits- und Gesundheitsschutz hat oft dramatische Folgen:

Ein kleiner Fehler kann schwere Verletzungen oder sogar den Tod nach sich ziehen.

Jeder Unfall bedeutet nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch menschliches Leid.

Deshalb ist der Einsatz eines SiGeKo weit mehr als eine gesetzliche Pflicht: Er ist ein klares Bekenntnis zur Verantwortung gegenüber allen Menschen, die täglich auf der Baustelle arbeiten.

Fazit

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) nimmt eine Schlüsselrolle in der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen ein.

Durch seine frühzeitige Integration in Projekte sichert er nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern trägt auch maßgeblich zur Risikominimierung bei.

Die Beauftragung einer qualifizierten Fachkraft für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination bietet dem Bauherrn rechtliche Sicherheit und das beruhigende Wissen, dass das Wohl aller Beteiligten geschützt ist.

Kurz gesagt, die Investition in diese essenzielle Rolle zahlt sich durch die Schaffung eines sicheren, effizienten und gesundheitsfördernden Arbeitsumfeldes aus, was letztendlich zur Steigerung der Produktivität und zur erfolgreichen Realisierung des Bauvorhabens beiträgt.

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