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Unterweisung Gefahrstoffe – und ihr sicherer Umgang

Die Unterweisung Gefahrstoffe muss nach § 14 GefStoffV (Gefahrstoffverordnung) vor der Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich arbeitsplatzbezogen jeweils in mündlicher Form erfolgen. Es muss ferner dem Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung zugänglich gemacht werden.

Was sind Gefahrstoffe?

Die Begrifflichkeit ist klar abgegrenzt in der Gefahrstoffverordnung. Ein Stoff ist ein Gefahrstoff, der in mindestens eine von 28 Gefahrenklassen eingeteilt werden kann. (Zum Beispiel entzündbare Gase, oxidierende Feststoffe, Aerosole, ätzende Stoffe, und weitere.) Einige sind als solche auf der Verpackung gekennzeichnet. Andere entstehen erst während der Arbeit, zum Beispiel Holzstäube während der Holzbearbeitung.

Aufnahme von Gefahrstoffen als Teil der Unterweisung Gefahrstoffe: inhalativ, oral und dermal
Die Aufnahme von Gefahrstoffen kann durch unterschiedliche Aufnahme im Körper passieren: dermal, inhalativ und oral.

Aufnahme von Gefahrstoffen

Gefahrstoffe finden über unterschiedliche Aufnahmewege den Weg in den Körper. Um dies zu verhindern, werden den Beschäftigten verschiedene Wege des Schutzes geboten. Einer davon ist das bloße Wissen über die Gefahr, sodass geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.

Dermale Aufnahme eines Gefahrstoffes

Die Haut hat die Aufgabe, den Körper gegen äußerliche Einwirkungen zu schützen. Dieser Schutz wird allerdings umgangen bei lipophilen (fettlöslichen) Stoffen, da diese gut aufgenommen und resorbiert werden. Für wasserlösliche Stoffe ist diese Barriere jedoch sehr effektiv.

Beispiel dermaler Aufnahme für Ihre Unterweisung Gefahrstoffe

Ein Beispiel für die dermale Aufnahme ist Dimethylformaldehyd. Denn dieses wird durch die Haut besonders schnell aufgenommen im Vergleich zur inhalativen Aufnahme des Stoffes. Die gleiche Konzentration ist durch eine dermale Aufnahme schneller erreicht als durch eine inhalative Aufnahme des Gefahrstoffes.

Inhalative Aufnahme von Gefahrstoffen

Die inhalative Aufnahme kann durch verschiedene Stoffe beim Einatmen passieren und dabei unterschiedliche Organe betreffen. Wasserlösliche Stoffe sind dabei eher im höheren Bereich des Atemtraktes betreffend und lösen Reizreaktionen wie etwa Husten oder Niesen aus. Weniger gut lösliche Verbindungen dringen problemlos weiter in die Bronchien vor. Hier ist die Reizwirkung deutlich weniger ausgeprägt. Es kann eine Diffusion in umliegendes Gewebe stattfinden. Lipophile Verbindungen können bis in die Alveolen (Lungenbläschen) vordringen. Dabei kann der Gasautausch zwischen Blut und Atemluft gestört werden und lebensgefährliche Verätzungen können die Folge sein. Da sich diese Wirkung nicht unbedingt sofort bemerkbar macht, wird dies als latente Wirkung bezeichnet.

Beispiele inhalativer Aufnahme für die Unterweisung Gefahrstoffe

Ein Beispiel für die gut wasserlöslichen Stoffe ist Ammoniak. Ein anderes Beispiel ist der weniger gut waserlösliche Stoff Chlor, welcher die Bronchien erreichen kann. Ein Beispiel für eine lipophile Verbindung, die die Alveolen erreicht, ist Ozon.

Orale Aufnahme von Gefahrstoffen

Die orale Aufnahme erfolgt über den Mund direkt in den Magen. Je nach Art des Gefahrstoffes können chemische Umwandlungen, zum Beispiel im Magen, erfolgen. Dabei ist es möglich, dass ein Stoff giftiger oder ungiftiger für den Körper wird. Im Magen werden tendenziell eher saure Verbindungen resorbiert, im Darmtrakt eher basische und lipopfile Verbindungen.

Beispiel oraler Aufnahme für die Unterweisung Gefahrstoffe

Ein Beispiel für die orale Aufnahme von Gefahrstoffen könnte das versehentliche Trinken von Reinigungsalkoholen sein.

Betriebsanweisung für Gefahrstoffe

Nach der Gefahrstoffverordnung ist den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung in geeigneter Form zugänglich zu machen. Diese bietet die notwendigen Informationen in einfacher Form. So kann jederzeit die ausgehende Gefahr des Gefahrstoffes nachvollzogen werden. Außerdem ist dadurch ersichtlich, wie Beschäftigte sich mitgeeigneten Maßnahmen schützen können. Und wie im Ernstfall richtig zu handeln ist. Die Betriebsanweisung ist ordnungsgemäß durch die Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.

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