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Seit seiner Einführung im Jahr 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) der zentrale Pfeiler für den Diskriminierungsschutz am Arbeitsplatz.
Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Doch das AGG ist weit mehr als ein moralischer Kompass für ein faires Miteinander: Es ist zwingendes Recht. Wer die Vorgaben als Arbeitgeber ignoriert, riskiert nicht nur das Betriebsklima, sondern setzt sein Unternehmen massiven finanziellen und juristischen Gefahren aus. In diesem Guide erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Was ist das AGG und welche Merkmale sind geschützt?
Das AGG verbietet jegliche Form der Diskriminierung im Arbeitsleben. Um dieses Ziel zu erreichen, definiert der Gesetzgeber sechs zentrale Schutzmerkmale, wegen derer niemand benachteiligt werden darf:
- Rasse oder ethnische Herkunft
- Geschlecht
- Religion oder Weltanschauung
- Behinderung
- Alter
- Sexuelle Identität
Werden Menschen aufgrund eines dieser Merkmale schlechter behandelt (z. B. bei einer Beförderung, Gehaltsverhandlung oder Kündigung), greift das AGG ein.
Wer ist vom AGG betroffen? (Achtung: Nicht nur Angestellte!)
Ein häufiger Irrtum in vielen HR-Abteilungen und Geschäftsführern: Das AGG sei ein Gesetz „nur für Angestellte“. Das ist falsch. Der Gesetzgeber hat den Schutzbereich bewusst sehr weit gefasst, um Diskriminierung in jeder Phase des Berufslebens zu unterbinden. Geschützt sind:
- Beschäftigte & Auszubildende: Alle festangestellten Mitarbeiter sowie Azubis in der beruflichen Bildung.
- Bewerberinnen und Bewerber: 🚨 Achtung: Hier liegt häufig das größte Risiko! Der Schutz beginnt bereits mit der Stellenausschreibung; noch bevor ein Arbeitsvertrag unterschrieben wurde. Sogenannte „AGG-Hopper“ suchen gezielt nach Formfehlern in Anzeigen oder ungeschickten Fragen im Vorstellungsgespräch, um Schadensersatz einzuklagen. Das juristische Risiko beginnt also weit vor der ersten Unterschrift.
- Leiharbeitnehmer: Auch Personal, das nur vorübergehend im Betrieb eingesetzt wird, steht unter dem Schutz des AGG.
- Praktikanten: Unabhängig davon, ob es sich um ein Pflicht- oder ein freiwilliges Praktikum handelt.
- Arbeitnehmerähnliche Personen: Dazu zählen auch Heimarbeiter sowie Personen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnlich gelten.
- Ehemalige Beschäftigte: Der Schutz endet nicht mit dem Austritt. Auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z. B. bei der Zeugniserstellung oder der betrieblichen Altersversorgung) bleibt das AGG relevant.
Die 5 konkreten Pflichten des Arbeitgebers laut AGG
Das AGG ist kein bloßer Leitfaden, sondern geltendes Recht. Für Unternehmen ergeben sich daraus 5 konkrete Handlungspflichten, um Diskriminierung zu verhindern und sich rechtlich abzusichern:
- Die Präventionspflicht (§ 12 Abs. 1): Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen zu treffen. Das Gesetz betont hier ausdrücklich, dass dieser Schutz auch vorbeugende Maßnahmen umfassen muss. Warten, bis etwas passiert, ist keine Option.
- Die Maßnahmepflicht bei Verstößen (§ 12 Abs. 3): Bei Verstößen müssen Sie konsequent handeln. Das reicht von der formellen Abmahnung über die Versetzung bis hin zur fristlosen Kündigung des Diskriminierenden.
- Die Bekanntmachungs- und Aushangspflicht (§ 12 Abs. 5): Der Gesetzestext muss für alle Beschäftigten frei zugänglich sein (z. B. im Intranet oder per Aushang am Schwarzen Brett).
- Einrichtung einer Beschwerdestelle (§ 13): Jedes Unternehmen muss eine offizielle, bekannte Stelle einrichten, an die sich Beschäftigte wenden können, wenn sie sich benachteiligt fühlen.
- Die Schulungspflicht (§ 12 Abs. 2) – Ihr Haftungsschutz: Wenn Sie Ihre Mitarbeiter nachweislich über die Unzulässigkeit von Diskriminierung geschult haben, gilt dies rechtlich als Erfüllung Ihrer Schutzpflicht. Die AGG-Unterweisung erfüllt dabei drei Kernziele: Sie sensibilisiert für subtile Diskriminierung im Alltag, sie vermittelt Führungskräften absolute Rechtskenntnis und ist das Fundament der Prävention („Safe-Harbor-Effekt“).

Die juristische Zeitbombe: Was passiert bei Verstößen?
Wer die Pflichten aus dem AGG ignoriert, setzt das Unternehmen erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken aus. Die Konsequenzen reichen von kostspieligen Gerichtsprozessen bis hin zu massiven Reputationsschäden. Hier sind die zentralen Gefahren im Überblick:
Die Beweislastumkehr (§ 22 AGG)
Dies ist für Unternehmen die größte prozessuale Gefahr. Wenn ein Mitarbeiter oder Bewerber Indizien für eine Benachteiligung schlüssig darlegt, dreht sich die Beweislast um: Das Unternehmen muss nun beweisen, dass kein Verstoß gegen das AGG vorlag. Sind Sie Ihren Organisations- und Schutzpflichten (insbesondere der lückenlos dokumentierten Unterweisung) nicht nachgekommen, haben Sie im Prozess kaum Argumente, um diese Vermutung zu widerlegen. Eine lückenlose Dokumentation Ihrer Schulungen ist im Streitfall Ihr stärkstes rechtliches Argument.
Haftung für Organisationsverschulden
Unternehmen haften nicht nur für direkte Diskriminierung durch Vorgesetzte, sondern auch für Versäumnisse in der Struktur. Wenn Vorschriften zur Vermeidung und Vorbeugung von Benachteiligungen nicht umgesetzt wurden, liegt ein Organisationsverschulden vor. Dann haftet der Arbeitgeber für Schäden, die durch dieses Unterlassen entstehen.
Entschädigung und Schadensersatz (§ 15 AGG)
Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Das umfasst:
- Vermögensschaden: Ersatz von entgangenem Lohn.
- Immaterieller Schaden: Eine angemessene Entschädigung in Geld (oft bis zu drei Monatsgehälter allein bei Nicht-Einstellung; bei schweren oder wiederholten Verstößen ist die Summe nach oben offen). Wer Beschwerden „unter den Teppich kehrt“, riskiert drastisch höhere Strafen.
Fazit: Wie Sie das AGG im Alltag rechtssicher managen
Die AGG-Unterweisung schlägt die Brücke zwischen juristischer Notwendigkeit und moderner Unternehmenskultur. Die Pflichten des AGG umzusetzen, schützt Sie vor massiven Haftungsrisiken und gibt der Belegschaft die Sicherheit eines fairen Arbeitsplatzes.
Die größte Herausforderung für HR-Abteilungen ist dabei jedoch meist nicht das Gesetz selbst, sondern die Dokumentation. Wie weisen Sie im Fall einer Klage dem Richter in unter zwei Minuten lückenlos nach, dass alle Abteilungsleiter das Gesetz verstanden haben?
Die Antwort liegt in der Digitalisierung. Da die Anforderungen an Dokumentation und Aktualität hoch sind, ist die manuelle Zettelwirtschaft längst ausgedient. Mit modernen E-Learning-Plattformen wie Schulungstool machen Sie aus der gesetzlichen Pflicht eine mühelose Routine: Automatische Zuweisung an neue Mitarbeiter, integrierte Verständniskontrollen und fälschungssichere Zertifikate für die Personalakte – und das alles auf Knopfdruck.
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