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Online Unterweisung in der Coronazeit

Arbeitsschutzunterweisungen müssen auch während der aktuellen Epidemie- und Pandemie-Situation durchgeführt werden. Dafür eignet sich die Online Unterweisung in der Coronazeit sehr gut, da hier eine Ansteckung oder Verbreitung des Virus vermieden werden kann.

Anforderungen an die Online Unterweisung in der Coronazeit

Die Anforderungen an die Online Unterweisung in der Coronazeit sind von den beratenden Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) festgelegt worden und werden regelmäßig anhand der Anforderungen und neuen Erkenntnissen über SARS-CoV-2 aktualisiert.

Elektronische Online Unterweisung in der Coronazeit

Eine Unterweisung der Mitarbeiter muss sichergestellt sein, dies kann zum Beispiel auf elektronischem Weg passieren. Dies ist insbesondere sinnvoll, wenn in Ihrem Betrieb Kollegen aus der Risikogruppe arbeiten. Auch für Arbeiten im Home Office ist dies erleichternd, da man hierzu nicht den Home-Office Arbeitsplatz verlassen muss. Es hilft insbesondere dabei, unnötige Kontakte zu vermeiden und die Infektionsgeschehensmöglichkeiten auf ein Minimum zu senken.

Dokumentation der Online-Unterweisung

Ein wichtiger Teil der Unterweisung ist die lückenlose Dokumentation der Unterweisung. Dies wird benötigt, um die Unterweisung später oder möglicherweise auch in einem Ernstfall nachprüfen zu können, und somit Ihre Pflicht nachweisen können. Hierbei hilft Ihnen Schulungstool, ohne Mehraufwand zu dokumentieren, da bei Erledigung einer Unterweisung automatisch die Dokumentation erfolgt. Diese kann beispielsweise per E-Mail weitergeleitet, ausgedruckt oder elektronisch gespeichert werden und an Ihre Bedürfnisse angepasst.

Verständnisprüfung

Ein wichtiger Teil der Online Unterweisung in der Coronazeit und darüber hinaus ist die Verständnisprüfung. Es muss sichergestellt werden, dass die Unterwiesenen den Inhalt der Unterweisung nicht nur gelesen oder angesehen, sondern auch verstanden haben. Hierbei helfen Verständnisprüfungen beispielsweise in Form von Quizfragen.

Möglichkeit für Rückfragen

Um jederzeit Fragen zu klären, muss eine Möglichkeit zur Beantwortung von Rückfragen geschaffen werden. Dies können Sie bequem in Schulungstool unternehmen. Stellen Sie in Ihrem Kurs (Ihrer Unterweisung) einen Kursleiter ein, welcher eine E-Mail-Adresse hinterlegt hat. Dann erhalten alle Mitarbeiter, die diese Unterweisung erledigen, ein kleines E-Mail-Symbol in Form eines Umschlages innerhalb der Unterweisung. Wenn die Benutzer innerhalb einer Unterweisung auf das Symbol klicken, können diese innerhalb von Schulungstool eine Nachricht an den Kursleiter schreiben. Der Kursleiter kann entweder per E-Mail antworten oder anders mit ihnen in Kontakt treten, sofern dieser Benutzer keine E-Mail-Adresse hinterlegt hat. Eine andere oder auch zusätzliche Möglichkeit: Sie können eine Telefonnummer oder andere Kontaktmöglichkeit zum Kursleiter ermöglichen und diese in Ihre Unterweisungsfolien als Text integrieren. Sind Rückfragen zum Thema vorhanden, können diese so effektiv geklärt werden.

Muss ich zusätzliche Themen unterweisen?

Welche anderen Themen ändern sich und welche neuen Themen gibt es, über die Mitarbeiter unterwiesen werden?

Psychische Belastung

Eine wichtige Ergänzung ist die erhöhte psychische Belastung durch verschiedene neue Anforderungen. Etwa dort, wo eine Maskenpflicht oder erhöhte Ansteckungsgefahr besteht. Aber auch die Isolation im Homeoffice kann eine psychische Belastung darstellen, die unterwiesen werden muss.

Homeoffice

Auch im Homeoffice gilt es, eine ergonomische Sitzpatzgestaltung einzuhalten. Hierzu muss, genauso wie im Büro im Betrieb, eine Unterweisung erfolgen, die beispielsweise die korrekte Bildschirmposition, Bewegungspausen und die richtige und wechselnde Sitzhaltung enthält.

Allgemeine Verhaltungsregeln

Die allgemeinen Verhaltensregeln, die insbesondere jetzt strikter auszuführen sind, sollten Teil einer Unterweisung sein. Diese decken sich grundsätzlich mit jenen, die auch die Allgemeinheit einzuhalten hat: Hust- und Niesetikette (in die Armbeuge oder ein Taschentuch), zu Hause bleiben bei Krankheit und die neuere Abstandsregelung, die einen Mindestabstand von 1,5 Meter bis 2 Meter vorschreibt.

Übertragungsrisiken und -maßnahmen

Es muss konsequent über Übertragungsrisiken und -maßnahmen unterwiesen werden. Mitarbeiter sollen an der Umsetzung der Maßnahmen mitwirken. Diese Maßnahmen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und können beispielsweise das Verwenden einer Mund-Nasen-Bedeckung und das Einhalten des Mindestabstandes sein.

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