Ein Arbeitsunfall verursacht zwei Arten von Schaden. Den gesundheitlichen Schaden trägt allein der verletzte Mitarbeiter. Den finanziellen Schaden, also die Kosten eines Arbeitsunfalls, trägt zum großen Teil das Unternehmen: Entgeltfortzahlung, Ersatzpersonal, Produktionsausfall, Sachschäden und im schlechtesten Fall höhere Beiträge zur Berufsgenossenschaft.

Einen festen Betrag dafür gibt es nicht, weil jeder Unfall anders ausfällt. Diese Seite zeigt, aus welchen Posten sich die Kosten zusammensetzen, welche Größenordnungen die amtlichen Zahlen hergeben und warum sich Prävention rechnet. Jede Zahl trägt Quelle und Jahr.

Was ein Arbeitsunfall den Arbeitgeber kostet

Kostenposten Was dahintersteckt Beleg
Entgeltfortzahlung Bis zu sechs Wochen zahlen Sie das Gehalt weiter, danach übernimmt die Berufsgenossenschaft das Verletztengeld. § 3 EFZG, § 45 SGB VII
Ersatzpersonal und Mehrarbeit Kollegen leisten Überstunden, oder Sie organisieren eine Vertretung und arbeiten sie ein. betriebsindividuell
Produktionsausfall Die Arbeitsleistung fehlt. Die BAuA beziffert den Produktionsausfall durch Arbeitsunfähigkeit für 2024 auf 134 Milliarden Euro bei 881,5 Millionen Ausfalltagen, das sind 152 Euro je Ausfalltag. BAuA, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Berichtsjahr 2024, Tabelle 6
Sachschäden Beschädigte Werkzeuge, Maschinen, Fahrzeuge oder Material müssen repariert oder ersetzt werden. betriebsindividuell
Beitrag zur Berufsgenossenschaft Der Durchschnittsbeitrag lag 2025 bei 1,08 Euro je 100 Euro Lohnsumme. Er ist branchenabhängig und schon ohne Unfall fällig. DGUV, Pressemitteilung vom 22. September 2026
Beitragszuschlag nach einem Unfall Viele Berufsgenossenschaften erheben Zuschläge für Betriebe mit überdurchschnittlichem Unfallgeschehen. Höhe und Berechnung regelt die jeweilige Satzung, Wegeunfälle zählen nicht mit. § 162 SGB VII
Regress der Berufsgenossenschaft Haben Sie den Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, kann die Berufsgenossenschaft ihre Aufwendungen von Ihnen zurückfordern. § 110 SGB VII
Bußgelder und Verfahrenskosten Verstöße gegen Arbeitsschutzpflichten können Bußgelder nach sich ziehen, dazu Anwalts- und Gerichtskosten. § 25 ArbSchG, unser Bußgeldkatalog Arbeitsschutz

Die ersten vier Posten fallen bei jedem Unfall an, die letzten drei nur, wenn etwas schiefgelaufen ist. Wann das droht, erklärt der Artikel zur Haftung des Unternehmers.

Faustzahl von 150 bis 260 Euro je Ausfalltag

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) schätzt jedes Jahr, was Arbeitsunfähigkeit die Volkswirtschaft kostet, und zwar über alle Ursachen hinweg, von der Grippe bis zum Arbeitsunfall. Für 2024 kommt sie auf 134 Milliarden Euro Produktionsausfall und 227 Milliarden Euro ausgefallene Bruttowertschöpfung bei 881,5 Millionen Arbeitsunfähigkeitstagen. Je Ausfalltag sind das laut Bericht 152 Euro Produktionsausfall, gemessen an der Bruttowertschöpfung 258 Euro.

Die beiden Werte bedeuten Verschiedenes. Die 152 Euro sind ein Lohnkostenansatz: Die BAuA bewertet den Ausfalltag mit dem durchschnittlichen Arbeitnehmerentgelt, aus Sicht des Betriebs entspricht das dem Gehalt, das Sie ohne Gegenleistung weiterzahlen. Die 258 Euro sind die Bruttowertschöpfung, also das, was der Arbeitstag erwirtschaftet hätte. Beide Werte sind Durchschnitte über alle Branchen und eine Untergrenze: Mehrarbeit der Kollegen, Einarbeitung einer Vertretung und Sachschäden kommen dazu. In Branchen mit hoher Wertschöpfung je Kopf liegt der Ausfall deutlich höher.

Quelle: BAuA, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Berichtsjahr 2024, Abschnitt 1.7.2 „Volkswirtschaftliche Kosten“ mit Tabelle 6, veröffentlicht als Bundestagsdrucksache 21/3310 vom 15. Dezember 2025.

Wie lange ein Verletzter ausfällt

Meldepflichtig ist ein Arbeitsunfall ab dem vierten Tag Arbeitsunfähigkeit. Wie lange es dann dauert, zeigt die DGUV-Statistik für 2024:

Dauer der Arbeitsunfähigkeit Anteil der meldepflichtigen Unfälle
Bis zu einer Woche 38,3 %
Mehr als vier Wochen 20,1 %
Mehr als sechs Monate oder dauerhaft 2,1 %

Mehr als jeder dritte Verletzte ist nach einer Woche zurück. Jeder fünfte fällt länger als einen Monat aus, und dann greift nach sechs Wochen das Verletztengeld der Berufsgenossenschaft. Die Kosten für Vertretung, Einarbeitung und entgangene Aufträge bleiben trotzdem beim Betrieb.

Quelle: DGUV, Arbeitsunfallgeschehen 2024, Abschnitt „Dauer der Arbeitsunfähigkeit“.

Rechenbeispiel mit zwei Wochen Ausfall

Ein Mitarbeiter stürzt auf einer Treppe und fällt zehn Arbeitstage aus. Das ist ein typischer Fall. So setzen sich die Kosten zusammen:

  • Entgeltfortzahlung: zehn Tage Bruttogehalt plus Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, bei einem Monatsbrutto zwischen rund 2.800 und 5.500 Euro sind das 1.500 bis 3.000 Euro. Der BAuA-Lohnkostenansatz von 152 Euro je Tag ergibt für zehn Tage 1.520 Euro und bestätigt das untere Ende.
  • Entgangene Wertschöpfung: Der Ausfalltag kostet nicht nur das Gehalt, sondern auch das, was der Mitarbeiter erwirtschaftet hätte. Nach den BAuA-Werten liegt die Bruttowertschöpfung je Ausfalltag mit 258 Euro rund 106 Euro über den Lohnkosten, für zehn Tage also rund 1.100 Euro zusätzlich zur Entgeltfortzahlung.
  • Organisation: Unfallanzeige, Gespräche, Umplanung der Schicht, Einarbeitung einer Vertretung. Rechnen Sie mit mehreren Stunden Arbeitszeit von Vorgesetzten und Kollegen.

Schon dieser alltägliche Unfall kostet den Betrieb also rund 2.600 bis 4.100 Euro plus Organisationsaufwand, bevor ein Sachschaden oder ein Beitragszuschlag dazukommt. Das Beispiel ist eine Größenordnung, kein Durchschnittswert: Es rechnet mit den BAuA-Durchschnittswerten für 2024, 22 Arbeitstagen im Monat und rund 20 Prozent Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.

Nachdenklicher Mann sitzt mit der Hand am Kinn vor seinem Laptop am Fenster

Schon ein Unfall mit zwei Wochen Ausfall kostet den Betrieb mehrere tausend Euro.

Was Arbeitsunfälle die Volkswirtschaft kosten

Säulendiagramm der Aufwendungen der gesetzlichen Unfallversicherung für Entschädigungsleistungen 2015 bis 2024, Anstieg von 9,9 auf 12,3 Milliarden Euro

Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gaben 2024 12,3 Milliarden Euro für Entschädigungsleistungen aus: Heilbehandlung, Verletztengeld, Renten an Verletzte und Hinterbliebene. Das sind 266 Euro je Vollzeitäquivalent und 2,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Summe umfasst alle Versicherungsfälle, also Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten, einschließlich der Schülerunfallversicherung.

Finanziert wird das über die Beiträge der Unternehmen. Das Umlagesoll der gewerblichen Berufsgenossenschaften lag 2025 bei 14,7 Milliarden Euro. Weil die Lohnsumme stärker wuchs als der Finanzbedarf, sank der durchschnittliche Beitragssatz trotzdem leicht von 1,09 auf 1,08 Euro je 100 Euro Lohnsumme. 1995 lag er noch bei 1,46 Euro.

Wie viele Unfälle hinter diesen Summen stehen, zeigt unsere Seite Arbeitsunfälle in Deutschland: Zahlen, Ursachen und Trends: 2025 waren es 689.922 meldepflichtige Arbeitsunfälle, 299 davon tödlich.

Quelle: DGUV, DGUV-Statistiken für die Praxis 2024, Übersicht 35; DGUV, Pressemitteilung vom 22. September 2026.

Handgezeichnete Grafik zur Arbeitssicherheit mit den Begriffen Prävention, Gefahrenvermeidung, Unfallursachenermittlung und Wirksamkeitskontrolle

Prävention von Arbeitsunfällen und Investitionen in den Arbeitsschutz lohnen sich.

Return on Prevention – Investition lohnt sich

Die DGUV hat 2011 eine Präventionsbilanz veröffentlicht. Ein Forschungsteam der Justus-Liebig-Universität Gießen hat dafür Unternehmen zum Kosten-Nutzen-Verhältnis ihres Arbeitsschutzes befragt. Wenn Unternehmen Gefährdungen reduzieren und gleichzeitig das Gefährdungsbewusstsein der Mitarbeiter erhöhen, führt das demnach langfristig zu sinkenden betrieblichen Kosten. Investitionen in den Arbeitsschutz „rechnen“ sich damit für Unternehmen. Der Return on Prevention (ROP) beträgt nach der Studie 2,2 (DGUV: Wirtschaftlichkeit und Arbeitsschutz).

Nach Schätzung der befragten Unternehmen bringt jeder in Prävention investierte Euro im Schnitt 2,20 Euro wirtschaftlichen Nutzen zurück.

Dass Prävention wirkt, zeigen auch die Unfallzahlen: Je 1.000 Vollzeitäquivalente passierten 2025 noch 19,9 meldepflichtige Arbeitsunfälle, 2005 waren es 27,3. Die DGUV sieht darin auch einen Erfolg der Prävention.

Unterweisung ist die günstigste Prävention

Fast die Hälfte aller Arbeitsunfälle entsteht durch den Kontrollverlust über Werkzeuge und Gegenstände oder durch Stolpern, Rutschen und Stürzen. Beides lässt sich mit Wissen und Routine vermeiden, und genau dafür ist die Sicherheitsunterweisung da. Sie ist ohnehin Pflicht, kostet im Vergleich zu einem einzigen Unfall wenig und erreicht als Online-Unterweisung auch Schichtarbeiter, Außendienst und neue Mitarbeiter am ersten Tag.

Kommt es trotz aller Vorsorge zu einem Unfall, hilft ein klarer Ablauf. Was nach einem Arbeitsunfall zu tun ist, von der Ersten Hilfe bis zur Unfallanzeige, fasst unser Ratgeber zusammen.

Mit Schulungstool dokumentieren Sie Arbeitsschutz-Unterweisungen lückenlos und senken so Ihr Unfallrisiko.

Quellen und Stand

Stand: 28. Oktober 2026. Wir aktualisieren diese Seite jedes Jahr, sobald DGUV und BAuA die Zahlen des Vorjahres veröffentlichen.

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