Sind Online-Unterweisungen zulässig?

Stand: Oktober 2026

Ja, Online-Unterweisungen sind zulässig, wenn die Anforderungen der DGUV Regel 100-001 (Ausgabe Juni 2025, Abschnitte 2.3 und 2.3.1) erfüllt sind. Sie stellt an jede Unterweisungsform – auch die elektronisch unterstützte – dieselben Anforderungen: Die Inhalte sind auf den Arbeitsplatz zugeschnitten, die Beschäftigten können Rückfragen stellen – ein Gespräch muss zumindest bei Bedarf möglich sein –, das Verständnis wird geprüft, und die Unterweisung bleibt kein reines Selbststudium. Für einzelne Themen, etwa Gefahrstoffe, schreibt die Gefahrstoffverordnung zusätzlich eine mündliche Unterweisung vor.

Zulässig? Ja, wenn die Anforderungen der DGUV Regel 100-001 erfüllt sind
Maßgebliche Regel DGUV Regel 100-001, Ausgabe Juni 2025, Abschnitte 2.3 und 2.3.1
Anforderungen arbeitsplatzbezogene Inhalte, Rückfragen mit Gesprächsmöglichkeit, Verständnisprüfung, kein reines Selbststudium
Nicht zulässig vollständig elektronische Unterweisung ohne Gesprächsmöglichkeit – laut DGUV-FAQ grundsätzlich nicht zulässig
Ausnahmen mündliche Unterweisung bleibt Pflicht, z. B. bei Gefahrstoffen (§ 14 GefStoffV)
Dokumentation Pflicht (§ 4 DGUV Vorschrift 1); eine bestimmte Form schreibt die DGUV Regel 100-001 nicht vor, § 12 BetrSichV verlangt Datum und Namen schriftlich

Welche Anforderungen gelten für eine Online-Unterweisung?

Die DGUV Regel 100-001 stellt an jede Unterweisung dieselben Anforderungen, ob in Präsenz oder online:

  • Arbeitsplatzbezogene Inhalte: Die Unterweisung behandelt die Gefährdungen und Schutzmaßnahmen des konkreten Arbeitsplatzes, nicht nur allgemeine Grundlagen.
  • Rückfragemöglichkeit: Die Beschäftigten können Rückfragen stellen; ein Gespräch mit der unterweisenden Person – persönlich, per Telefon oder Videokonferenz – muss zumindest bei Bedarf möglich sein.
  • Verständnisprüfung: Eine Prüfung, zum Beispiel mit Quizfragen, zeigt, ob die Inhalte verstanden wurden.
  • Kein reines Selbststudium: Die Unterweisung bleibt eingebettet in die Betreuung durch eine unterweisende Person; wo nötig, kommen praktische Übungen hinzu.

Unterweisen muss eine weisungsbefugte Person, etwa die Führungskraft; sie darf sich von Fachleuten ohne Weisungsbefugnis unterstützen lassen. Die DGUV stellt in ihren FAQ zudem klar: Eine vollständig elektronische Unterweisung, bei der kein Gespräch möglich ist, ist grundsätzlich nicht zulässig – ein ergänzendes Gespräch muss zumindest bei Bedarf möglich sein.

Wann muss eine Unterweisung mündlich oder praktisch stattfinden?

Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verlangt § 14 Abs. 2 GefStoffV eine mündliche, arbeitsplatzbezogene Unterweisung, mindestens jährlich – eine Online-Unterweisung kann sie vorbereiten und ergänzen, ersetzt sie aber nicht. Auch praktische Inhalte wie eine Löschübung oder die Erste-Hilfe-Ausbildung finden weiter vor Ort statt. Welche Unterweisungen in Ihrem Betrieb anstehen, zeigt der Ratgeber Welche Unterweisungen sind Pflicht?

Gilt das auch im Homeoffice?

Ja. Für Beschäftigte im Homeoffice bestätigt die DGUV-Publikation Fachbereich AKTUELL FBORG-004, dass die Unterweisung mit elektronischen Medien sowie per Video- oder Telefonkonferenz zulässig ist, wenn Rückfragen möglich sind und das Verständnis geprüft wird.

Wird die Dokumentation tatsächlich kontrolliert?

Häufiger als früher: Seit dem Kalenderjahr 2026 müssen die Arbeitsschutzbehörden der Länder jährlich mindestens 5 % der Betriebe besichtigen (§ 21 Abs. 1a ArbSchG); zuvor lag die Quote bundesweit unter einem Prozent. Bei einer Besichtigung, einem Audit oder nach einem Unfall zählt der Nachweis: wer wann mit welchen Inhalten unterwiesen wurde. Wie der Nachweis aussieht, erklärt der Artikel Sind die Unterweisungsnachweise fälschungssicher?

So unterstützt Sie Schulungstool bei diesen Anforderungen

Schulungstool unterstützt Sie bei den Anforderungen, die sich technisch abbilden lassen: Quizfragen prüfen das Verständnis, mit eigenen Inhalten und Ergänzungen stellen Sie den Arbeitsplatzbezug her, und jede abgeschlossene Teilnahme wird mit Teilnahmezertifikat dokumentiert. Rückfragen und das Gespräch bleiben bei Ihrer weisungsbefugten unterweisenden Person im Betrieb – Schulungstool ersetzt sie nicht, sondern nimmt ihr Organisation und Dokumentation ab. Die Zuordnung im Detail zeigt der Abschnitt DGUV-Anforderungen auf der Features-Seite; was eine Unterweisung grundsätzlich ausmacht, der Artikel Was ist eine Unterweisung?