Was ist eine Unterweisung?

Stand: Oktober 2026

Eine Unterweisung ist die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung der Beschäftigten über die Gefährdungen an ihrem Arbeitsplatz und die Maßnahmen, mit denen sie sich davor schützen. Arbeitgeber müssen alle Beschäftigten nach § 12 ArbSchG vor Aufnahme der Tätigkeit unterweisen und die Unterweisung nach § 4 DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich wiederholen und dokumentieren. Die Unterweisung ist auf den konkreten Arbeitsplatz zugeschnitten und erklärt auch das Verhalten im Notfall.

Rechtliche Grundlage der Unterweisung

Die Unterweisungspflicht steht in § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Der Arbeitgeber muss die Beschäftigten während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterweisen, mit Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf ihren Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich ausgerichtet sind. Fällig ist die Unterweisung bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und bei neuen Arbeitsmitteln oder Technologien, jeweils vor Aufnahme der Tätigkeit.

§ 4 DGUV Vorschrift 1 konkretisiert das für alle Versicherten: Die Unterweisung ist mindestens einmal jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Für einzelne Gefährdungen gelten zusätzliche Vorschriften, etwa die Gefahrstoffverordnung oder die Betriebssicherheitsverordnung. Eine Übersicht mit Rechtsgrundlage und Turnus gibt der Artikel Welche Unterweisungen sind Pflicht?; warum fehlende Unterweisungen für Unternehmen riskant sind, erklärt der Artikel Warum ist eine Mitarbeiterunterweisung notwendig?

Unterweisung und Einweisung: der Unterschied

Eine Einweisung erklärt, wie ein bestimmtes Gerät, eine Maschine oder ein Arbeitsablauf funktioniert, und findet meist einmalig statt. Die Unterweisung vermittelt dagegen, welche Gefährdungen bei der Arbeit bestehen und wie sich die Beschäftigten schützen; sie ist gesetzlich vorgeschrieben und wird regelmäßig wiederholt. Beides lässt sich verbinden, etwa wenn Sie bei einer neuen Maschine Bedienung und Gefährdungen gemeinsam erklären. Die Unterschiede im Detail zeigt der Beitrag Unterschied Einweisung vs. Unterweisung.

Ablauf und Inhalte einer Unterweisung

Grundlage jeder Unterweisung ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG: Sie zeigt, welche Gefährdungen an einem Arbeitsplatz bestehen und welche Schutzmaßnahmen gelten. Daraus ergibt sich der Ablauf:

  1. Inhalte festlegen: Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisungen und das Verhalten bei Unfällen, Bränden und anderen Notfällen.
  2. Unterweisung durchführen, verständlich und in einer Sprache, die die Beschäftigten beherrschen.
  3. Verständnis prüfen, zum Beispiel mit Rückfragen oder Quizfragen.
  4. Teilnahme dokumentieren, mit Datum, Thema und Teilnehmern.
  5. Wiederholung planen, spätestens nach einem Jahr oder früher, wenn sich etwas ändert.

Formen: Präsenz, online oder Blended Learning

Klassisch findet die Unterweisung in Präsenz statt, mit einer unterweisenden Person vor Ort. Elektronische Medien dürfen Sie dabei als Hilfsmittel einsetzen: Nach DGUV Regel 100-001 (Ausgabe Juni 2025, Abschnitt 2.3) müssen die Inhalte arbeitsplatzspezifisch aufbereitet sein, das Verständnis muss geprüft werden, und ein Gespräch zwischen Beschäftigten und Unterweisenden muss jederzeit möglich sein. Wo eine Vorschrift die mündliche Unterweisung verlangt, etwa bei Gefahrstoffen, ergänzen Sie die Online-Unterweisung um ein Gespräch. Alle Bedingungen und Grenzen erklärt der Ratgeber Sind Online-Unterweisungen zulässig?

Viele Unternehmen verbinden beides als Blended Learning: Die Grundlagen erarbeiten die Beschäftigten online, praktische Übungen und Fragen klären sie vor Ort. Was digitales Lernen allgemein bedeutet, erklärt der Artikel Was ist E-Learning?

Unterweisungen dokumentieren

Jede Unterweisung müssen Sie dokumentieren, damit Sie sie bei Audits, Behördenkontrollen oder nach einem Unfall nachweisen können. Mit Schulungstool entsteht der Nachweis automatisch: Ihre Mitarbeiter erledigen die Unterweisung im Browser, beantworten die Quizfragen und erhalten ein fälschungssicheres Zertifikat. Wiederholungen legen Sie einmal fest, danach entstehen die Kursteilnahmen von selbst. Alle Funktionen zeigt die Funktionsseite.